Die hier veröffentlichen Ausführungen sind im Übrigen nicht als Rechtsberatung, sondern als Erfahrungsbericht und persönliche Stellungnahme zu verstehen.
Viele fragen sich, ob bisherige Arbeiten, Praktika, Ausbildungen usw. als Betriebspraktikum geltend gemacht werden können bzw. welche Praktika in Zukunft als Betriebspraktikum anerkannt werden.
Ähnliche Fragen stellten wir auch den zuständigen Personen im Amt für Lehrerbildung, die für das Betriebspraktikum zuständig sind. Hier soll nicht der Raum für alle ausführlichen Details sein (dazu siehe z.B. die Angaben des AfL unter: Hinweise zum Betriebspraktikum. Stand: 8.3.2012).
Zwei Fragen interessierten uns besonders. 1. Welches Praktikum mit welchen Tätigkeiten wird als Betriebspraktikum anerkannt und 2. Wird ein Zivildienst/Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst als Betriebspraktikum anerkannt?
1. In der aktuellen Durchführungsverordnung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV, Stand: 28.09.11 Hessische LEhrerbildungsgesetz. Durchsetzungsverordnung (Nachfolger der Umsetzungsverordnung)HLBGDV_vom_28.September2011) steht dazu Folgendes geschrieben.
“Das Orientierungspraktikum und das Betriebspraktikum nach § 15 Abs. 1 und 2 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes [HLbG: B.G.] dienen der Vororientierung für das künftige Arbeitsfeld und der Erfahrung von außerhalb der Schule gelegenen Bereichen” (§ 29 Abs. 1 HLbGDV).
Die Vororientierung für das künftige Arbeitsfeld ist v.a. auf das Orientierungspraktikum zu beziehen. Dieses muss übrigens in einem pädagogischen Bereich durchgeführt werden! Die Erfahrung von außerhalb der Schule gelegenen Bereichen bezieht sicht v.a. auf das Betriebspraktikum.
Die Frage ist hier natürlich, was mit Bereichen außerhalb der Schule gemeint ist. Das Amt für Lehrerbildung Marburg ist sich dieser Ungenauigkeit bewusst und interpretiert diesen Satz nicht mit dem Begriff “Schule” sondern mit “pädagogischer Tätigkeit”. D.h., dass hier die Tätigkeit des/der PraktikantIn im Mittelpunkt steht. So können auch Praktika beim Hausmeister in der Schule gelten oder Praktika beim Schulpsychologen. Hauptsache ist, dass selbst keine pädagogischen Tätigkeiten durchgeführt werden. Genannte Praktika gelten dann als Praktika im Dienstleistungssektor.
Somit gelten Nachmittagsbetreuung in einer privaten Einrichtung nicht als Betriebspraktikum, da hier zwar außerhalb der Schule gearbeitet wird, allerdings eine pädagogische Tätigkeit durch die PraktikantInnen ausgeführt wird.
Exkurs: Im Übrigen soll das Praktikum zu branchenüblichen Zeiten stattfinden.
2. Zivildienst/Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst kann nicht als Betriebspraktikum geltend gemacht werden. Dies wird mit dem rechtlichen Status der Dienste als Regelstaatsdienste begründet. Einige von uns sehen darin eine Ungleichbehandlung zwischen denjenigen Menschen, die solche Regelstaatsdienste durchführen/durchgeführt haben und denjenigen, die das nicht tun/nicht getan haben. Insbesondere aber bezüglich des Bundesfreiwilligendienstes machen wir uns nochmal schlau und werden diesen Arktikel hier dann aktualisieren.
Exkurs: Das Betriebspraktikum kann natürlich auch ein bezahltes Praktikum sein.
Viele liebe Grüße
Ben + Forum:Lehramt
Ps: Vielen Dank für die Kommentare eurerseits! Sie dienen der besseren Verständlichkeit und sind unverzichtbar.
